Rechtsanwaltsgebühren
Die Kosten bleiben für Sie transparent, so dass unter Berücksichtigung der Interessen
des Mandanten auch eine kostengünstige Lösung angestrebt wird.
Die Kosten werden nach
dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet und können bei
der ersten Kontaktaufnahme erfragt werden.
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